Informationen von A - Z

Absenzen
Als wichtigste Entschuldigungsgründe gelten Krankheit oder Unfall des Kindes, Wohnungswechsel, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie, nicht ausserhalb der Unterrichtszeit mögliche Arzt- oder Zahnarzttermine und amtliche Aufgebote (diese müssen dem Schulleiter vorgelegt werden). In diesen Fällen gilt das Kind als entschuldigt. Die Absenzen werden im Beurteilungsbericht eingetragen. Die Eltern der Kinder und Jugendlichen melden die Gründe für die Abwesenheit ihres Kindes via KLAPP. Die Lehrperson meldet spätestens nach 30 Minuten das unentschuldigte Fernbleiben einer Schülerin oder eines Schülers telefonisch den Eltern. Auch Lehrpersonen können kurzfristig erkranken. In jedem Fall ist die Schulleitung bestrebt, die vakante Stelle möglichst rasch durch eine geeignete Vertretung besetzen zu können. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird bei einem Ausfall der Lehrperson von unserer Schule grundsätzlich garantiert. Eltern, welche bei einem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson ihr Kind nicht daheim behalten können, schicken es zur Schule. Es wird hier in Empfang genommen und zur Betreuung nach Möglichkeit einer Lehrperson bzw. einer Klasse der entsprechenden Stufe zugewiesen. Bei längerfristigem Ausfall wird eine ordentliche Stellvertretung eingesetzt.


Beanstandungen
Auch wenn Eltern und Lehrpersonen im Interesse des Kindes bemüht sind, am gleichen Strick zu ziehen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Probleme sollten aber immer unter Einhaltung der nachfolgenden Stufen ausdiskutiert werden:

1. Stufe
 Eltern - LP, wenn > 2. Stufe
2. Stufe
 Eltern - LP - SL, wenn  > 3. Stufe
3. Stufe
 Eltern - LP - SL - BK, wenn  > 4. Stufe
4. Stufe
 Schulinspektorat, wenn  ...

LP = Lehrperson - SL = Schulleitung - BK = Bildungskommission


Benützungsvorschriften für das Schulareal und den Sportplatz
Benützungsvorschriften für das Schulareal und den Sportplatz
Weisung betreffend Handhabung nicht verschliessbarer Getränkegebinde


Berufswahl, Lehre, weiterführende Schulen
Jeder Schulabgängerin und jedem Schulabgänger stehen nach der obligatorischen Schulzeit verschiedene Wege offen. Im Rahmen der Berufswahlvorbereitung unterstützt die Schule die Jugendlichen und die Eltern bei der Suche nach geeigneten Lösungen. In der BIZ-Infothek besteht die Möglichkeit, sich unangemeldet und unverbindlich über alles, was Berufe, Ausbildungen und Fortbildungen betreffen kostenlos zu informieren. Gespräche mit dem Berufsberater (Einzelberatung) sind nur nach Voranmeldung möglich. Die Beratungen sind kostenlos; die Berater unterstehen dem Amtsgeheimnis. Zur Erlangung einer abgeschlossenen Volksschulbildung können bildungswillige Schülerinnen und Schüler, die z. B. ein Schuljahr wiederholt haben, auf Gesuch der Eltern (dem Schulleiter einzureichen bis am 30. April des laufenden Schuljahres) die 9. Klasse als 10. Schuljahr unentgeltlich besuchen. Über die Bedingungen informiert Sie, liebe Eltern, Schulleiter Andreas Oetliker gerne. Das Gesuchsformular finden Sie hier oder bei den Downloads. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit tritt ein grosser Teil der Jugendlichen in eine Berufslehre ein. Die Berufslehre vermittelt die praktische und theoretische Ausbildung in einem Beruf. Neben der praktischen Tätigkeit in einem Betrieb besuchen die Lernenden während einem bis zwei Tagen pro Woche eine Berufsschule. Über weiterführende Schulen wie Gymnasium, Berufsmaturitätsschule (BMS), Fachmittelschule (FMS) und Handelsmittelschule (HMS) sowie die Brückenangebote (BVS, Vorlehre etc.) werden Sie anlässlich eines Orientierungsabends informiert.


Beurteilung
Hier finden Sie alles Nötige über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide Ihres Kindes.


Datenschutz
Beim Einschreiben haben wir von Ihnen persönliche Daten erhoben. Der Umgang mit diesen unterliegt dem Datenschutzgesetz. Aufgrund der Bestimmungen über den Datenschutz haben Sie, liebe Eltern, das Recht, die über Ihr Kind gespeicherten Daten einzusehen. Bitte besuchen Sie regelmässig unsere Website und lassen Sie uns sofort wissen, falls Sie mit der Veröffentlichung eines Bildes, auf welchem Ihr Kind erkennbar ist, nicht einverstanden sind, um Ihrem Recht auf Beseitigung umgehend zu entsprechen und den fraglichen Inhalt von der Website zu entfernen.


Dispensationen - Fünf Halbtage
Die Eltern haben das Recht, ihr Kind an fünf Halbtagen (einzeln oder zusammenhängend) pro Schuljahr nicht in den Kindergarten oder zur Schule zu schicken. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten und Anlässe stärker zu gewichten als den Schulbesuch. Diese Absenzen werden im Beurteilungsbericht nicht eingetragen. Die Schule ist spätestens bis am vorangehenden Arbeitstag der Absenz um 11.00 Uhr via KLAPP durch die Eltern über den beabsichtigten Bezug zu informieren, ansonsten gilt die Abwesenheit als unentschuldigt. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler in begründeten Fällen teilweise oder vorübergehend ganz vom Schulbesuch befreit werden. Für die Behandlung von Dispensationsgesuchen ist die Schulleitung zuständig. Gesuche sind spätestens vier Wochen (Ausnahme: Schnupperlehre) vor der geplanten Abwesenheit der Schulleitung schriftlich und begründet einzureichen. Die nachstehende Aufzählung von Gründen für die Dispensation von Schülerinnen und Schülern ist nicht abschliessend. Die Schulleitung informiert Sie, liebe Eltern, gerne!
- Ferien des gesetzlichen Vertreters fallen nicht oder nur teilweise mit den Schulferien    
  zusammen.
- Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (bis einen halben Tag pro
  Woche).
- Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen.
Absenzen im Zusammenhang mit Schnupperlehren ab dem 7. Schuljahr, die Teilnahme an Berufs- und Laufbahnberatungen, Prüfungen und Berufsinformationsanlässe werden im Beurteilungsbericht nicht eingetragen. Schnupperlehren sind grundsätzlich in die Schulferien zu verlegen. Sofern dies nicht möglich ist, können die Eltern rechtzeitig vor Beginn der Schnupperlehre ein Gesuch via Klassenlehrperson an die Schulleitung richten. Das Gesuchsformular finden Sie hier oder bei den Downloads. Werden Absenzen verspätet oder nicht ordnungsgemäss bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt (Art. 9 DVBS). Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit einer Dispensation Lücken im Unterrichtspensum, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen des Kindergartens oder der Schule.


Disziplinarmassnahmen
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die Regeln für das Zusammenleben in der Schule eingehalten werden. Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, muss die Lehrperson intervenieren und je nach Situation die Eltern, die Schulleitung und/oder die Bildungskommission einschalten. Wird der geordnete Schulbetrieb durch ein Kind wiederholt massiv gestört, müssen Vorfälle und Massnahmen in einem Dossier festgehalten werden. Beim Entscheid für oder gegen eine Massnahme steht immer das Wohl des betroffenen Kindes und der Klasse im Vordergrund. Lehrpersonen haben bei Schwierigkeiten verschiedene Optionen. Diese dürfen auch disziplinierenden Charakter haben:
- klasseninterne Massnahmen
- Kommunikation mit den Eltern
- therapeutische Massnahmen, Kurzinterventionen
- schriftlicher Verweis durch die Bildungskommission
- Ausschluss von Schulveranstaltungen oder Fakultativfächern
- Gefährdungsmeldung an die KESB
- Versetzung in eine andere Regelklasse
- befristeter Unterrichtsausschluss


Duschen nach dem Sportunterricht
Grundsätzlich erwartet die Schule, dass die Kinder und Jugendlichen nach einer Doppellektion Sport duschen. Die Lehrpersonen geben allen Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zum Duschen, ohne dass die Pause oder die nächste Lektion davon tangiert wird. Das Duschzeug ist nach dem Gebrauch gleichentags nach Hause zu nehmen.


Elterntaxi
Wir bitten die Eltern oder Erziehungsberechtigten auf den Transport ihres Kindes mit dem Auto zu verzichten. Die Fahrt im Auto hindert die Kinder daran, auf ihrem Schulweg wertvolle Lernerfahrungen zu machen. Zudem fördert der Schulweg nämlich nebst der Gesundheit die Bildung, die Sozialkompetenz und die Selbständigkeit. Elttern können sporadisch durch die Kantonspolizei angehalten und kontrolliert werden.


Fakultativer Unterrricht
Verschiedene fakultative (freiwillige) Angebote ergänzen den obligatorischen Unterricht an unserer Schule. Der fakultative Unterricht ist für interessierte und fleissige Schülerinnen und Schüler bestimmt (kein Nachhilfeunterricht!), die zusätzlich zum obligatorischen Pensum noch weiteren Unterricht besuchen möchten. Schülerinnen und Schüler von Walliswil b. Wangen und Wangenried werden, wenn an ihrem Schulstandort die Gruppengrösse nicht erreicht wird, mit dem Schulbus für den fakultativen Unterricht nach Wangen a/Aare und zurück gefahren. Die Anmeldung zum fakultativen Unterricht erfolgt anfangs Kalenderjahr und gilt für ein Schuljahr. Bitte beachten Sie, dass eine Nachmeldung je nach Kursbelegung möglich ist, eine Abmeldung jedoch nur in gut begründeten Ausnahmefällen. Ein vorzeitiger Austritt aus dem fakultativen Unterricht während des Schuljahres ist ebenfalls nur in begründeten Fällen möglich und erfordert ein schriftliches Gesuch von den Eltern, welches der Schulleitung einzureichen ist.


Foto & Film
Der erste Schultag, der Geburtstag, ein besonderer Schulanlass... Es gibt viele Gelegenheiten, an welchen Sie Ihr Kind fotografieren oder gar filmen möchten. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes aller unserer Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen ist das Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Schulareal während den Unterrichtszeiten nur für Lehrpersonen erlaubt.


Fundgegenstände
Fundgegenstände werden in Behältern deponiert, in Wangen a/Aare im Kellergeschoss der Schulhäuser Nord und Süd, im Schulhaus Walliswil b. Wangen auf der Treppe zum ersten Stock, im Schulhaus Wangenried im Korridor des Schultraktes. Hier können sie während der Schulhausöffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder abgeholt werden. Zweimal jährlich, jeweils vor den Sportferien und vor den Sommerferien, werden die liegen gebliebenen Sachen entsorgt. Gefundene Wertsachen sind in Wangen a/Aare beim Hauswartspaar Marianne und Kurt Zurlinden deponiert.


Hausaufgaben
Die Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten; sie können auch im Zusammenhang mit längerfristigen Zielsetzungen des Unterrichts stehen. Hausaufgaben ersetzen nicht die Übungsphasen im Unterricht und dienen nicht dem Ausgleich von individuellen Defiziten. Von der Aufgabenstellung her soll es den Schülerinnen und Schülern möglich sein, die Hausaufgaben ohne Mithilfe der Eltern oder anderer Erwachsener zu lösen. Die Ergebnisse der Hausaufgaben werden im Unterricht verarbeitet. Hausaufgaben dienen dazu, das selbstständige Lernen zu fördern, die Arbeitszeit selber festzulegen und einteilen zu lernen, zunehmend Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen und Vertrauen in das eigene Lernvermögen zu gewinnen. Für die Hausaufgabenbetreuung bietet die Schule Wangen a/Aare Module im Rahmen der Tagesschule an. Die Aufgabenbetreuung leitet zum selbstständigen Erledigen der Hausaufgaben an, ist jedoch keine individuelle Aufgabenhilfe. Sie entlastet die Lernenden wie die Erziehungsberechtigten und gilt als Ergänzung zum Unterricht.


Hausordnung
Hausordnung Wangen a/Aare
Hausordnung Walliswil b. Wangen
Hausordnung Wangenried


Informationsheft
Im jährlich anfangs Schuljahr erscheinenden Informationsheft finden Sie allgemeine Angaben über den Betrieb und die Dienstleistungen unserer Schule und der Kindergärten. Das kompakte Informationsheft soll Ihnen helfen, bei der immer grösser werdenden Informationsflut die Übersicht zu bewahren.


KLAPP
Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung. Deshalb ist es uns wichtig, die Informations- und Kommunika-tionsmittel laufend zu verbessern. Mit KLAPP ist eine einfache, schnelle und papierlose Kommunikation zwischen Eltern und Lehrpersonen möglich. Via KLAPP erhalten Sie Informationen, Termine und Briefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. So haben Sie jederzeit die Übersicht über Informationen betreffend Ihr Kind. KLAPP ist eine einfache, zumutbare und ausreichend sichere Kommunikationslösung und geht spar-sam mit Daten um, welche in der Schweiz gelagert und verschlüsselt über-mittelt werden. An unserer Schule sind wir mit KLAPP unterwegs und machen sehr gute Erfahrungen damit. So werden z. B. Absenzen der Schülerinnen und Schüler ausschliesslich via KLAPP gemeldet – so haben Sie als Eltern die Gewissheit, dass die Absenzmeldung an alle Personen gelangt, die davon Kenntnis haben müssen (Lehrpersonen, Fachlehrpersonen, Teilpensenlehrpersonen, Tagesschule, Schulbus). Zudem dient KLAPP der Übermittlung allgemeiner Informationen von Ihnen an die Lehrpersonen und von uns an Sie. KLAPP wird an unserer Schule als erste Informationsquelle genutzt. Selbstverständ-lich werden sensible und persönliche Daten nicht über KLAPP mit Ihnen ausgetauscht. Und unter keinen Umständen soll KLAPP das wichtige per-sönliche Gespräch ersetzten. Im Gegenteil: Dank der administrativen Entlas-tung steht mehr Zeit für konstruktive Elterngespräche zur Verfügung. Bei KLAPP registrieren Sie Ihr Kind anhand einer Anleitung mit einem Autorisierungscode, den Sie von uns erhalten. Durch die Nutzung von KLAPP entstehen für Sie keinerlei Kosten.


Musikschule Bipperamt (MSB)
Die vom Kanton subventionierte MSB in Wiedlisbach (msbipperamt.ch) vermittelt eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Das breitgefächerte Angebot umfasst Musikunterricht vor allem für die Jugend, aber auch für Erwachsene. Es wird ein Schulgeld erhoben. Zudem bezahlt die Wohnsitzgemeinde für jedes Kind einen Beitrag. Die Anschaffung der benötigten Instrumente und Musikalien ist Sache der Schülerinnen und Schüler.


Persönliche Daten
Wir bitten Sie sehr, so früh wie möglich das Schulsekretariat über einen Umzug zu informieren. Bei einem Wegzug werden die Schulakten (Beurteilungsberichte, Gesundheits- und Schulzahnpflegekarte) in der Regel vom Schulsekretariat direkt an die zuständigen Behörden oder die Schulleitung am neuen Schulstandort gesandt. Bitte denken Sie auch daran, einen Wechsel Ihrer Telefonnummer zu melden. Weiter bitten wir Sie, dem Schulsekretariat mitzuteilen, wenn sich die familiären Verhältnisse geändert haben sollten.


Schulbesuche
Auf der Primarstufe werden keine "offiziellen" Besuchstage angeboten, vielmehr sind Sie, liebe Eltern, von den Lehrpersonen ganz herzlich eingeladen, unangemeldet in der Klasse Ihres Kindes einen Besuch zu machen. Sie sind jederzeit herzlich willkommen! Für die Besuchstage der 7. bis 9. Klassen werden Sie, liebe Eltern, schriftlich eingeladen. Die Besuchstage finden jeweils im Herbst und im Frühjahr statt. Während der Besuchstage findet der Unterricht nach Stundenplan statt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Unterrichtsräume nur während der Pausen wechseln. Für persönliche Gespräche zwischen Lehrperson und Elternschaft besteht an diesen Tagen leider keine Gelegenheit. Wir bitten Sie, keine Kleinkinder mitzunehmen, während des Unterrichts das Natel auszuschalten und das Fotografieren zu unterlassen. Zudem bitten wir Sie, Ihrem Kind bei der Arbeit nicht mitzuhelfen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Schulge(ver)bote
- Stopp Gewalt
- Fluchen verboten - Wortwahl
- Andere(s) akzeptieren
- Anstand leben - respektvoll handeln
- Ordnung
- Zuverlässigkeit
- Mach mit!
- Vorsicht Eigentum
- Regeln gelten!
Basierend auf dem Schulleitbild gelten an unserer Schule seit dem 1. Januar 2003 die Schulge(ver)bote. Sie sollen den Schülerinnen und Schülern eine konkrete Hilfe bieten für ihre persönliche Entwicklung im Sozial-, Arbeits- und Lernverhalten. Sie veranlassen uns Lehrpersonen, mit der Klasse oder einzelnen Schülerinnen und Schülern auffällige Verhaltensweisen, Regelmissachtungen etc. zu hinterfragen, zu bearbeiten und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Das persönliche Gespräch, förderorientierte und sozialisierende Übungen im Klassenverband, Strafen und weitere uns zur Verfügung stehende Massnahmen sollen konsequent angewandt werden. Dabei vergessen wir nicht, dass wir gemeinsam mit den Eltern die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zur Selbständigkeit wohlwollend begleiten und führen und „nur“ eine die Eltern unterstützende Funktion in der Kindererziehung haben. Nach sechs Regelübertretungen wird die Schülerin oder der Schüler ab der 5. Klasse im Sinne einer Erziehungsmassnahme während der Freizeit von der Schule zu einer jeweils zwei Stunden (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) dauernden Arbeit für die Gemeinschaft aufgeboten. Die Kinder und Jugendlichen stehen unter der Aufsicht von zwei Lehrpersonen.


Schulhausöffnungszeiten
In Wangen a/Aare kann für das Abholen von vergessenem Schulmaterial (Hausaufgaben, Turnsäckli etc.) der Schlüssel zu Schulgebäuden und zu Schulzimmern während der Schulzeit von Familie Zurlinden wie folgt ausgehändigt werden: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag bis 18.00 Uhr, Mittwoch bis 12.00 Uhr. In den Schulhäusern Walliswil b. Wangen und Wangenried ist dies nur nach Absprache mit der Hauswartin bzw. dem Hauswart möglich.


Schwimmunterrricht 1. - 4. Klasse
Ein fundierter Schwimmunterricht ist die Grundlage für die Sicherheit im und am Wasser! Wir freuen uns, den Kindern unserer Unterstufe ab Eröffnung der Badesaison bis zu den Sommerferien eine Lektion Schwimmunterricht pro Woche, erteilt durch eine diplomierte Schwimminstruktorin, unterstützt durch eine Schwimmleiterin Jugend & Sport und die Klassenlehrpersonen, anbieten zu dürfen. Die Teilnahme ist obligatorisch. Die Klassen von Wangen a/Aare legen den Weg zwischen Schulhaus und Schwimmbad in Begleitung der Klassenlehrpersonen zu Fuss zurück. Die Kinder von Walliswil b. Wangen und Wangenried werden mit dem Schulbus geführt. Der Unterricht findet bei jedem Wetter statt. Ziel des Schwimmunterrichts ist es, dass am Ende der 4. Klasse alle Kinder den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolviert haben. Ausserdem wird für jedes Kind ein "Schwimmheft" geführt", das über den Schwimmunterricht Auskunft gibt. Wir wünschen viel Spass am Wasser und Freude beim Lernen und Lehren!


Spezialunterricht
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
In unserer Schule und in den Kindergärten hat es fremdsprachige Kinder. Sie wachsen bei uns in eine Kultur hinein, die ihnen zum Teil fremd ist. Die Schule versucht, den fremdsprachigen Kindern so schnell wie möglich unsere Sprache näherzubringen. Kinder und Jugendliche, die neu in die Schweiz ziehen, besuchen ab der 2. Klasse einen mehrere Wochen dauernden Grundkurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) im Schulzentrum Kreuzfeld in Langenthal. Nach dieser Einstiegsphase für den ersten Deutscherwerb und zur Abklärung der Klassenzuteilung erfolgt in der Regel der Übertritt in die Regelklasse unserer Schule, wo je nach Notwendigkeit noch weiterer DaZ-Unterricht erteilt wird. Jüngere Kinder werden direkt im Kindergarten oder in der 1. Klasse gefördert.
Logopädie, Legasthenie, Dyskalkulie, Psychomotorik
Der Spezialunterricht Logopädie, Legasthenie, Dyskalkulie oder Psychomotorik findet normalerweise während ein bis zwei Lektionen pro Woche anstelle des ordentlichen Unterrichts statt. Es handelt sich dabei meist um Sprachheilunterricht (Logopädie), um eine Förderung zur Behebung von Lese-Rechtschreibe-Schwächen (Legasthenie), um die Behandlung einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder um die Behandlung von Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen (Psychomotorik).
FaB - Förderung ausserordentlich Begabter
Aufgrund eines Renzulli-Test, welcher der Lehrperson ihre Vermutung einer Hochbegabung bei einem Kind erhärten kann und im Einverständnis mit den Eltern wird eine Schülerin oder ein Schüler durch die Erziehungsberatungsstelle in Langenthal auf Hochbegabung (IQ > 130) abgeklärt. Hochbegabte dürfen in der unterrichtsfreien Zeit ein kindzentriertes Angebot im Gymnasium in Langenthal besuchen. In unserer Schule löst die positiv ausgefallene Abklärung einer Schülerin oder eines Schülers Lektionen für die Klasse, in die dieses Kind geht, aus. Durch die Zusammenarbeit der Regellehrperson mit der Lehrperson für die Förderung ausserordentlich Begabter können in diesen Lektionen die stärker begabten Kinder besser gefördert werden. Es profitieren hiervon auch Kinder, deren IQ unter 130 liegt. Es braucht dafür kein Einverständnis der Eltern, da es sich bei dieser Form der Begabtenförderung um individualisierende Massnahmen im Rahmen des obligatorischen Unterrichts handelt.


Versicherungen
Schülerunfallversicherung
Für die Kindergartenkinder und die Schülerinnen und Schüler unserer Schule besteht seit dem 1. Januar 1998 keine Versicherung mehr gegen Unfall. Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) verpflichtet die gesamte Bevölkerung, sich gegen Unfall und Krankheit zu versichern. Damit entfällt die bisherige Verpflichtung der Gemeinde zur Führung einer Schülerunfallversicherung.
Haftpflichtversicherung
Für von Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern verursachte Schäden an persönlichen Gegenständen von Mitschülerinnen oder Mitschülern, an Schulmaterial, Schulmobiliar oder an Gebäuden der Schule haften deren Eltern, resp. die Erziehungsberechtigten. Die Gemeinde besitzt keine Haftpflichtversicherung.


Zusammenarbeit Eltern - Schule
Wir wünschen uns eine vertrauensvolle, gute und fundierte Zusammenarbeit. Das Kind und dessen Befinden steht für die Bildungskommission, die Schulleitung und die Lehrpersonen gleichermassen immer im Zentrum allen Handelns wie für die Eltern.

Gemeindeverwaltung Wangen an der Aare | Städtli 4 / Postfach 228 | 3380 Wangen an der Aare | Tel. +41 32 631 50 70 | Fax: +41 32 631 50 89 | E-Mail

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