Information zum Bürgerrecht nach der Fusion von Wangen an der Aare und Wangenried

24.11.2023

Möglichkeit zur Ergänzung des neuen Heimatortes Wangen an der Aare mit dem Ortsnamen Wangenried

Die Bürgerinnen und Bürger von zusammengeschlossenen Einwohnergemeinden erwerben den Heimatort der neuen Gemeinde. Der Heimatort wird automatisch im Personenstandsregister angepasst. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen nach kantonaler Praxis weder einen neuen Reisepass, noch eine neue ID oder einen neuen Heimatschein.

Betroffene Personen, die den Heimatort durch die Fusion verloren haben, können innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gemeindebeschlusses beim Zivilstandsamt beantragen, dass der Gemeindename der aufgehobenen Gemeinde in Klammern angefügt wird.
Dies bedeutet, dass Personen mit aktuellen Heimatort Wangenried ab 01.01.2024 automatisch mit dem neuen Heimatort Wangen an der Aare geführt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, bis zum 31.12.2024 beim Zivilstandsamt Oberaargau zu beantragen, den Heimatort "Wangen an der Aare (Wangenried)" einzutragen.

Informationen zum Verfahren und den Kosten
Antragsformular

Gemeindeverwaltung Wangen an der Aare | Städtli 4 / Postfach 228 | 3380 Wangen an der Aare | Tel. +41 32 631 50 70 | Fax: +41 32 631 50 89 | E-Mail

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